Strahlendosis
Die Strahlungsdosis gibt die Auswirkungen ionisierender Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung) in Materie an. Dabei ist es entscheidend, wie viel Energie von der Strahlung an die Materie übertragen wird. Diese Größe nennt man die Energiedosis. Ihre Einheit ist Grey (Gy) und wird mit Joule (Einheit der Energie) pro Kilogramm angegeben.
Sie dient als Grundlage zur Berechnung der Äquivalentdosis, die ein Maß für die biologische Wirkung der Strahlendosis unter Berücksichtigung der Art der Strahlung angibt. Sie gibt den für Menschen relevanten Wert der übertragenen Energie in organischer Materie an. Sie dient also der Abschätzung von stochastischen Strahlenrisiken beim Menschen. Um unterschiedliche Strahlenexpositionen bewerten und miteinander vergleichen zu können, wurde der Begriff der „effektiven Dosis“ eingeführt. Die effektive Dosis berücksichtigt, dass Organe und Gewebe unterschiedlich empfindlich in Bezug auf eine strahlenbedingte Krebserkrankung oder einen genetischen Defekt sind. Dazu wird die Äquivalentdosis nochmal unterschieden in die Organ-Äquivalentdosis und die effektive Dosis. Der Unterschied zwischen den beiden ist, über wie viel Masse des Körpers die Dosis gemittelt wird. Die Einheit der effektiven Dosis wird in Sievert (Sv) angegeben. Dabei gilt:
Eine genaue Berechnung ist oft schwer, weswegen Abschätzungen über Wichtungsfaktoren vorgenommen werden, um eine effektive Dosis zu berechnen. Diese sogenannten Körperdosen sind durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt und haben Grenzwerte je nach Alter und pro Jahr.
Diese Bestimmungen können hier gefunden werden (§ 5 Abs. 27 StrlSchG und § 5 Abs. 11 StrlSchG).
Einige Zahlenbeispiele:
- Durchschnittliche Strahlenexposition, Erwachsener Mensch in Deutschland: 2.1 mSv pro Jahr
- radiologischer Notfall: < 100 mSv in einem Jahr
- Erlaubte belastung pro Jahr für strahlenexponierte Menschen: 20 mSv pro Jahr (im Beruf)
- Flug von Frankfurt nach New York: ~ 100 µSv
- Strahlendosis als Flugbegleiter:in oder Pilot:in: 1.8 mSv pro Jahr
- Grenzwert der Berufslebensdosis: 400 mSv
- für Einsatzkräfte bei der Bekämpfung einer Katastrophe, Rettung von Menschenleben o.ä.: < 250 mSv